Was ist Kurbeitrag?

Kurbeitrag Burgberg

Burgberg i. Allgäu ist ein staatlich anerkannter Kur- und Erholungsort und kann von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist die rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.

Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.

Wozu Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für den Ort zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen:

  • Unterhalt des Wanderwegenetzes
  • Pflege der Grünanlagen
  • Pflege der Loipen und Winterwanderwege
  • Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften z.B. Freibad, Spielplätze etc.
  • Betrieb der Tourist-Information (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen der Vermieter u. a. )
  • Erstellung von Gästeprogrammen
  • Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u. v. m.

Einheitlicher Kurbeitrag in der Ferienregion
Ab 01.01.2012 gelten folgende Kurbeitragssätze in allen fünf Kommunen der Ferienregion (Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg und Rettenberg).

(1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.
Ankunfts- und Abreisetag werden gemeinsam als ein Tag berechnet.

(2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag

Erwachsene (ab 16 Jahre) 1,20 €
Kinder (ab 6 Jahre) 0,60 €

für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachten Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,50 €

Behinderte von 80 % bis 95 % Schwerbehinderung
50 % Erm.

Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitperson mit Zusatz „B“
100 % Erm.

(3) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.

(4) Zum Nachweis der Entrichtung des Kurbeitrages erhält der Gast eine
Gästekarte (Allgäu-Walser-Card). Die Gästekarte gilt für die Dauer des
darauf vermerkten Aufenthaltes.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kurbeitrag/Kommunalabgabengesetz (KAG)